Die “Rente mit 63” ist ein Begriff, der oft irreführend verwendet wird. Ursprünglich bezeichnete er die Möglichkeit, nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Dies galt jedoch nur für Personen, die vor 1953 geboren wurden. Heute ist die Situation komplexer, und das Renteneintrittsalter wurde für spätere Geburtsjahrgänge angehoben. Einzelheiten und eine große Tabelle zum Renteneintritt finden Sie hier auf Bürger & Geld! Wichtig: es geht um die Rente ohne Abschläge!
Was ist die Rente mit 63 heute?
Die Rente mit 63 – ist sie noch ohne Abschläge möglich? Wo liegt das Renteneintrittsalter heute?
Die “Rente mit 63” im ursprünglichen Sinne gibt es nicht mehr. Stattdessen gibt es zwei Hauptformen der vorzeitigen Altersrente:
Altersrente für langjährig Versicherte: Diese kann nach 35 Versicherungsjahren in Anspruch genommen werden, jedoch mit Abschlägen. Jeder Monat, den man früher in Rente geht, führt zu einem Abschlag von 0,3 Prozent auf die Rente.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Diese erfordert 45 Versicherungsjahre und ermöglicht einen abschlagsfreien Renteneintritt. Allerdings steigt das Eintrittsalter schrittweise an. Für den Geburtsjahrgang 1964 und später liegt das abschlagsfreie Renteneintrittsalter bei 65 Jahren.
Aktuelle Regelungen zum Renteneintritt
Geburtsjahrgänge ab 1964: Diese können nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Frühere Geburtsjahrgänge: Für die Jahrgänge zwischen 1953 und 1963 steigt das Renteneintrittsalter um jeweils zwei Monate an.
Geburtsjahrgänge ab 1964: Es gilt das reguläre Renteneintrittsalter von 67 Jahren bzw 65 Jahen (bei besonders langjährig Versicherten).
Tabelle: Renteneintrittsalter nach Geburtsjahr
Geburtsjahr | Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte | Regelaltersrente (abschlagsfrei) |
---|---|---|
1950 | 63 Jahre | 65 Jahre + 4 Monate |
1951 | 63 Jahre | 65 Jahre + 5 Monate |
1952 | 63 Jahre | 65 Jahre + 6 Monate |
1953 | 63 Jahre + 2 Monate | 65 Jahre + 7 Monate |
1954 | 63 Jahre + 4 Monate | 65 Jahre + 8 Monate |
1955 | 63 Jahre + 6 Monate | 65 Jahre + 9 Monate |
1956 | 63 Jahre + 8 Monate | 65 Jahre + 10 Monate |
1957 | 63 Jahre + 10 Monate | 65 Jahre + 11 Monate |
1958 | 64 Jahre | 66 Jahre |
1959 | 64 Jahre + 2 Monate | 66 Jahre + 2 Monate |
1960 | 64 Jahre + 4 Monate | 66 Jahre + 4 Monate |
1961 | 64 Jahre + 6 Monate | 66 Jahre + 6 Monate |
1962 | 64 Jahre + 8 Monate | 66 Jahre + 8 Monate |
1963 | 64 Jahre +10 Monate | 66 Jahre +10 Monate |
Ab *1964 | 65 Jahre | 67 Jahre |
Politische Debatte zur “Rente mit 63”
Die “Rente mit 63” ist in der politischen Debatte umstritten. Während einige Parteien wie die Grünen und die SPD die Beibehaltung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte unterstützen, gibt es auch Stimmen, die eine Reform oder Abschaffung fordern. Die CDU/CSU hat sich in ihrem Wahlprogramm eine Hintertür für mögliche Änderungen offengehalten.
Zusammenfassung zur Rente mit 63
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
Die “Rente mit 63” im klassischen Sinne existiert nicht mehr. Stattdessen gibt es Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen, jedoch oft mit Abschlägen oder bei höherem Alter. Die politische Debatte zeigt, dass es weiterhin Diskussionen über die Zukunft dieser Rentenformen geben wird.