Rente 2025: Wichtige Änderungen und Auswirkungen für Rentner

Die Bundesregierung hat wichtige Änderungen für die Rente ab 2025 beschlossen. Erfahren Sie, welche Neuerungen auf Rentner und Beitragszahler zukommen.

Arbeiten im Rentenalter soll attraktiver werden - Änderungen im Rentenrecht
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Rentenreform: Arbeiten im Alter attraktiver gestalten

Die Bundesregierung plant bedeutende Änderungen im Rentensystem. Ziel ist es, das Arbeiten im Rentenalter attraktiver zu machen und Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit zu schaffen.

Kernpunkte der Reform:

  • Finanzielle Vorteile bei Erwerbsarbeit im Ruhestand
  • Erweiterung der Arbeitsmöglichkeiten für Ältere
  • Förderung der Beschäftigung im Rentenalter

Diese Neuregelungen sollen den demografischen Herausforderungen begegnen und die Rentenkassen entlasten. Die Gesetzesvorschläge durchlaufen nun das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat.

Wichtige Änderungen im Rentenrecht – länger Arbeiten wird attraktiver

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Die Regierung hat Änderungen im Rentenrecht auf den Weg gebracht, damit die Arbeit im Rentenalter attraktiver wird. Es geht ums Geld!

Die  Erwerbsarbeit im Alter soll im Rahmen einer Wachstumsinitiative ausweitet werden. Anreize für Rentner zur Arbeit im Alter sollen geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Punkte:  

  • Vorbeschäftigungsverbots ab Erreichen der Regelaltersgrenze wird eingeschränkt,
  • Rentenaufschubprämie wird eingeführt
  • Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitsförderung und Rentenversicherung wird abgeschafft; sie wird an die Beschäftigten gezahlt
  • Sockelbetrags bei der Einkommensanrechnung bei Witwenrente wird eingeführt

Vorbeschäftigungsverbot wird eingeschränkt

Beim Vorbeschäftigungsverbot geht es um § 41 SGB VI. Menschen sollen nach Erreichen der Regelaltersgrenze leichter zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zurückkehren können. Die Bundesregierung will die Möglichkeit schaffen, dass ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrages mit dem bisherigen Arbeitgeber abgeschlossen werden kann. Dies soll ab dem 1. April 2025 gelten.

Allerdings hat ein Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch darauf, nach Erreichen der Regelaltersgrenze und bei Rentenbezug seine bisherige Tätigkeit weiter auszuüben.  Im Gegenteil:  Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten oft Regelungen, die bei Bezug einer Altersrente das Arbeitsverhältnisses automatisch beenden.

Rentenaufschubprämie

Wesentlich für die Wachstumsinitiative ist die Einführung einer Rentenaufschubprämie. Diese bietet einen finanziellen  Anreiz für Arbeitnehmer, nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter zu arbeiten und zunächst auf die Rente zu verzichten. Arbeitnehmer die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten (Minijob reicht nicht!), bekommen die Rentenaufschubprämie. Sie wird an die Stellen der monatliche Aufschläge treten, die bereits gegenwärtig bei späteren Rentenbezug gezahlt werden.

Eingeführt werden soll die Rentenaufschubprämie zum 01.01.2028. Beschäftigungszeiten ab dem 01.01.2025 werden aber bereits berücksichtigt.

An Stelle der Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen Arbeitgeber diese an die versicherungsfreien Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn aus. Diese Zahlungen stehen neben dem Rentenaufschlag.  

Anrechnungsfreier Sockelbetrag bei der Witwenrente

Zum 1. Juli 2027 solle es einen Sockelbetrag bei der Einkommensanrechnung bei der Witwenrente geben. So sollen auch Hinterbliebenen einen Anreiz erhalten, eine Erwerbstätigkeit auszuweiten oder neu aufzunehmen. Erwerbseinkommen und kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen werden bis zu einem Betrag von knapp 540 EUR monatlich (Sockelbetrag) von der Einkommensanrechnung auf Witwenrenten entsprechend § 18a SGB IV und § 97 SGB VI ausgenommen. Der Gesetzgeber will eine  Vollzeittätigkeit  zum gesetzlichen Mindestlohn bei Bezug einer Witwenrente anrechnungsfrei stellen. Der Sockelbetrag wird jährlich entsprechend den Veränderungen beim Mindestlohn angepasst.

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