Rente ohne Arbeitsjahre: Grundsicherung im Alter – Was Sie wissen müssen

Die Grundsicherung im Alter bietet finanzielle Unterstützung für Menschen ab 65 Jahren, die keine ausreichenden Rentenansprüche erworben haben und deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt.

Seniorin sitzt am Notebook und telefoniert.
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Die Grundsicherung im Alter ist ein wichtiges Thema für viele Menschen in Deutschland, die sich Sorgen um ihre finanzielle Absicherung im Ruhestand machen. Besonders relevant ist dies für Personen, die aufgrund verschiedener Umstände keine oder nur geringe Rentenansprüche erworben haben. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Grundsicherung im Alter, ihre Voraussetzungen und wie sie beantragt werden kann. Wir klären auch, welche Leistungen Sie erwarten können und wie sich die Grundsicherung von der regulären Rente unterscheidet.

Was ist eigentlich Rente?

Wenn wir von Rente sprechen, meinen wir in aller Regel die Altersrente oder Erwerbsminderungsrente, die Witwen- oder Hinterbliebenenrente der Deutschen Rentenversicherung. Diese Rente ist eine Versicherungsleistung. Wer arbeitet, zahlt automatisch Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Wer nicht arbeitet, erwirbt keine Rentenversicherungsansprüche. Die Konsequenz: Wer nie gearbeitet hat, kann auch keine Altersrente der Deutschen Rentenversicherung beziehen.

Grundsicherung im Alter ist das Bürgergeld für Menschen im Rentenalter

in einer Zeichnung laufen ältere Menschen durch einen Park

Wie viel Rente bekommt man, wenn man nie gearbeitet hat?

Dennoch: der Lebensunterhalt von Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht und nie gearbeitet haben, ist sichergestellt, und zwar durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese monatliche Zahlung, auch eine Rente, ist geregelt im SGB XII. Es handelt sich nicht um eine Versicherungsleistung, sondern um eine staatliche Sozialleistung, ähnlich dem Bürgergeld.

Besteht also kein Anspruch auf eine gesetzliche Rente aus der Rentenversicherung oder reicht dieser Anspruch nicht aus, ist die Rente also nicht hoch genug, um alle Lebenshaltungskosten zu decken, können ältere Menschen im Rentenalter Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII beantragen. Das ist auch möglich, wenn man nie gearbeitet hat.

Wie hoch ist die Rente aus der Grundsicherung im Alter?

Immer mehr ältere Menschen kommen mit ihren Altersrente nicht aus. Der Grund dafür ist die hohe Inflation in Deutschland. Besonders sind all diejenigen betroffen, die in ihren jungen Jahren nur wenig gearbeitet oder überhaupt nicht gearbeitet haben. Diese Menschen haben keine oder nur eine geringe Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Sie erhalten Die Grundsicherung im Alter. Wie hoch ist die Grundsicherungsleistung? Wie viel erhält derjenige, der nie gearbeitet oder aus sonstigen Gründen keinen Rentenversicherungsanspruch hat?

Sie bekommen zwar auch Geld vom Staat, aber eine sehr überschaubare Summe. Doch wie hoch ist die? Wie viel bezieht ein Mensch, der nie gearbeitet hat?

Die Höhe der Grundsicherung im Alter hängt vom Einzelfall ab. Sie setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf und möglichen Mehrbedarfen und den Kosten der Unterkunft.

Höhe der Grundsicherung im Alter

Die Höhe der Grundsicherung im Alter ist von der persönlichen Situation des Antragstellers abhängig. Ist noch anderes Einkommen vorhanden? Wie hoch ist die Mieter? Wie hoch ist die Rente der Rentenversicherung? Wie hoch die Grundsicherung für Rentner dann ist, prüft das Sozialamt in jedem Einzelfall. Auch das Einkommen eines Partners, ggf. auch von Kindern wird mit überprüft.

Nicht als Einkommen berücksichtigt werden

– der Grundrentenzuschlag und

– das Pflegegeld

Ist Erwerbseinkommen oder eine Rente vorhanden, so kommen dem Antragsteller Freibeträge zu gute.

Dieses Geld wird als Rente vom Amt ausgezahlt

Gegenwärtig (2024 und 2025) beträgt der Regelsatz der Grundsicherung im Alter für eine alleinstehende Person 563 Euro. Hinzu kommt die Miete einschließlich Heizkosten, soweit sie angemessen ist. Lebt man mit einem Partner zusammen, so hat jeder Anspruch auf einen Regelsatz von 506 Euro.

Wichtig: Die Kosten für Haushaltsstrom sind im Regelsatz enthalten.

Zusätzlich erhält man noch folgenden Leistungen vom Amt: die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Mehrbedarf bei Schwerbehinderung oder kostenaufwändiger Ernährung oder bei Vorliegen außergewöhnlicher Situationen.

Quelle

Eigene Recherche

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