Renten-Abzocke: So viel Geld kassiert der Staat wirklich!

Die Rentenerhöhung ist nicht so hoch, wie man auf den ersten Blick meint. Ein Mehr an Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung und in vielen Fällen auch Steuern mindern den Auszahlungsbetrag der erhöhten Rente.

Die Rentenerhöhung 2024 fällt aufgrund eines Mehr an Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrages geringer aus.
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Wohl alle der über 21 Millionen Rentner in Deutschland freuen sich über die Rentenerhöhung von 4,57 Prozent. Sie liegt deutlich über der gegenwärtigen Preissteigerungsrate und bringt somit ein Plus an Kaufkraft mit sich.

Doch ganz so deftig, wie es auf den ersten Blick scheint, fällt die Rentenerhöhung 2024 nicht aus. Der Grund: es fallen Mehrausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung an.

Im nachfolgenden Beitrag schauen wir uns die Ausgaben, die auf die Rentner zukommen, genauer an.

Rentenerhöhung von 4,57 Prozent ist brutto

rentenerhoehung 2024 geringer durch krankenkassenbeitrag

Die Rentenerhöhung von 4,57 Prozent ist die Brutto-Erhöhung. Netto haben Rentner viel weniger in der Tasche!

Bei der Rentenerhöhung sollten Rentner bedenken, dass es sich bei den 4,57 Prozent um den Brutto-Satz der Rentenerhöhung handelt. Abgezogen werden die Sozialversicherungsbeiträge, also die Zahlungen an die Krankenkasse und die Pflegekasse.

Individuell fallen dann schließlich auch noch Steuern an, wenn der steuerliche Grundfreibetrag mit der Rentenzahlung überschritten wird.

Wie hoch sind die Abgaben auf die Rente?

Rentner müssen folgende Sozialversicherungsbeiträge auf ihre Brutto-Rente zahlen:

  • Krankenversicherung: 8,15 Prozent (die anderen 8,15 Prozent zahlt die Rentenkasse)
  • Pflegeversicherung: 3,4 Prozent für Rentner, deren Kinder jünger als 23 Jahre sind; 4,0 Prozent für kinderlose Rentner und Rentner mit Kindern älter als 23 Jahre
  • Steuern:  Nur ein Teil der Rente wird besteuert. Wie hoch dieser ist, richtet sich nach den Renteneintrittsjahr (wer 2024 in Rente geht zahlt auf 83 Prozent der Rente Steuern).  Keine Steuern fallen an, wenn das Einkommen unter 11.604 Euro (steuerlicher Grundfreibetrag 2024) liegt

Das, was die Rentenversicherung aufs Konto des Rentners überweist, ist der bereinigte Brutto-Betrag. Steuern werden allerdings nicht einbehalten. Deshalb kann man die Überweisungssumme nicht als Netto-Rente bezeichnen.

Berechnungsbeispiel für die Rentenzahlung

Man kann leicht selbst ausrechnen, wie viel mehr  an Rente man ab Juli  2024  Netto zur Verfügung haben wird, kann es also auch selbst ausrechnen. Hier ein Beispiel.

Wir nehmen unseren fiktiven, kinderlosen Rentner Heribert.

Er hat aktuell (vor der Rentenerhöhung) eine Brutto-Rente in Höhe von 1159,60 Euro monatlich.

  • An die Krankenasse zahlt er einen Beitrag von  91,95 Euro und einen Zusatzbeitrag von 11,90 Euro.
  • An die Pflegekasse zahlt er einen Beitrag von 50,38 Euro.
  • Die ausgezahlte Rente beträgt 1.106,37 Euro.

Nach der Rentenerhöhung von 4,57 Prozent sieht die Zahlung wie folgt aus:

Brutto-Rente: 1317,22 Euro

  • Krankenkassenbeitrag: 96,15 Euro
  • Zusatzbeitrag: 12,45 Euro
  • Pflegekassenbeitrag: 52,96 Euro
  • Die ausgezahlte Rente beträgt 1.155,93 Euro

Heribert muss nur auf 50 Prozent seiner Rente Steuern zahlen, weil er schon vor langen Jahren in Rente gegangen ist. Er überschreitet damit jedoch den steuerlichen Grundfreibetrag nicht. Steuern fallen damit für ihn nicht an.

Steuerpflicht durch Rentenerhöhung

Über 100.000 Rentner rutschen aufgrund der Rentenerhöhung 2024 in die Steuerpflicht, weil sie nunmehr den steuerlichen Grundfreibetrag überschreiben. Das ist natürlich sehr ärgerlich, aber leider nicht vermeidbar. Möglicherweise haben sie dann faktisch weniger Geld zur Verfügung, als vor der Rentenerhöhung.

Doppelte Rentenerhöhung für 3 Millionen EM-Rentner

Viele Rentner erhalten im Juli 2024 von der Rentenversicherung im doppelten Sinne ein Mehr an Geld:  Personen, die vor 2015 eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben, erhalten einen  monatlicher Sonderzuschlag von 4,5 bis 7,5 Prozent. Dieser Extra-Sonderzuschlag  wird bis Dezember 2025 gezahlt. Ab 2026 gibt es eine einheitliche Rentenüberweisung, in der der Zuschlag integriert ist.

Einzelheiten hier: Extra-Rentenzuschlag

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