Rentenanträge: Wer kann in den Ruhestand?
Die Rente wird nur auf Antrag gezahlt, und 2024 ist ein Jahr mit vielen Anträgen. Aber wer kann dieses Jahr noch in Rente gehen? Unser Artikel klärt auf:
Rentenarten und Voraussetzungen
- Regelaltersrente: Für Jahrgänge bis 1957
- Altersrente für langjährig Versicherte: 35 Versicherungsjahre
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: 45 Beitragsjahre
Wir erläutern die spezifischen Bedingungen für jede Rentenart und helfen Ihnen, den richtigen Antrag zu stellen.
Rentenantrag als wichtigste Voraussetzung für das In-Rente-gehen
Kann ich 2024 schon bzw. noch in Rente gehen? Diese Frage beantworten wir Ihnen hier in unserem Beitrag. Es kommt auf die Art der Rente an!
Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung wird nur auf Antrag gezahlt. Die Rente wird ab dem Monat gezahlt, der auf die Vollendung des für die jeweilige Rentenart maßgeblichen Renteneintrittsalters folgt.
Nehmen wir als Beispiel eine Frau, die am 12.07.1960 geboren ist. Sie vollendet am 11.08.2024 ihr 64. Lebensjahr. Wer am 1. eines Monats geboren ist, der vollendet bereits im Vormonat sein Lebensjahr.
Regelaltersrente – die “normale“ Rente 2024
Die Geburtsjahrgänge vom 02.01.1958 bis einschließlich 01.12.1958 können mit Vollendung des 66. Lebensjahres 2024 in Rente gehen, wenn die 5-Jahres-Wartezeit erfüllt ist.
Altersrente 2024 für langjährig Versicherte
Die Geburtsjahrgänge vom 02.12.1960 bis 01.12.1961 können 2024 die Altersrente für langjährig Versicherte beanspruchen. Dazu wird jedoch, wie bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Wartezeit von 35 Jahre benötigt. Der Rentenabschlag beträgt 12,6 Prozent der regulären Rente.
Altersrente 2024 für schwerbehinderte Menschen
Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die in der Zeit vom 02.04.1962 bis 01.02.1963 geboren sind, können 2024 erstmals die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Der Abschlag beim erstmaligen frühestmöglichen Beginn der Rente beträgt jedoch 10,8 Prozent der Rente.
Altersrente 2024 für besonders langjährig Versicherte
Wer zwischen dem 2.10.1959 und dem 1.08.1960 geboren sind, kann im Jahr 2024 mit Vollendung des 64. Lebensjahres und 4 Kalendermonaten in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen.
Die Altersgrenze liegt für 1959 geborenen Personen bei 64 Jahre und 2 Monaten, bei 1960 geborenen Personen bei 64 Jahre und 4 Monaten.
Voraussetzung ist natürlich weiter, dass die 45 Jahre Wartezeit nachgewiesen sind. Ein Abschlag der Rente muss nicht in Kauf genommen werden.
Wie und wann kann ich persönlich in Rente gehen?
Um eine genaue Auskunft für Ihren persönlichen Fall zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden. Dort können Sie Ihre individuelle Rentenberechnung durchführen lassen und erhalten alle wichtigen Informationen rund um Ihren Renteneintritt. So versäumen Sie keine wichtigen Aspekte.
Einen Überblick über die unterschiedlichen Rentenarten und das jeweilige Renteneintrittsalter finden Sie in unserer Renteneintrittsalter – Tabelle.