Rentner Achtung: Anspruch auf EM-Rente durch zu viel Arbeit gefährdet!

EM-Rentner, also Bezieher einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, müssen nicht nur auf die Hinzuverdienstgrenzen achten, sondern auf den zeitlichen Umfang, in dem sie neben der Rente arbeiten. Andernfalls gefährden Sie ihren Rentenanspruch. Näheres hierzu in unserem Beitrag!

Ältere Frau arbeitet im Supermarkt

Eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wird gezahlt, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig ist. Es gibt die Rente wegen voller Erwerbsminderung, die das Arbeitseinkommen komplett ersetzet und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn man  noch einige Stunden täglich arbeiten kann.

Doch hier ist Vorsicht geboten: ein Zu-Viel an Arbeit kann den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente gefährden.

Erwerbsminderungsrente: Wird zu viel gearbeitet, ist die EM-Rente in Gefahr

Arbeiter arbeitet mit Funken
Bildquelle: Canva

Bei einer EM-Rente gilt es nicht zur Hinzuverdienstgrenzen zu beachten, sondern auch zeitliche Beschränkungen für die Nebentätigkeit.

Neben einer EM-Rente darf gearbeitet werden, das ist im Gesetz geregelt. Das gilt nicht nur für die EM-Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, sondern auch für die EM-Rente wegen voller Erwerbsminderung – natürlich in unterschiedlichem zeitlichen Umfang.  Und: es gibt auch klare Hinzuverdienstgrenzen, bis zu denen das Gehalt nicht auf die EM-Rente angerechnet wird.

Die Höhe des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes variiert, ob eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung gezahlt wird.

Im Gesetz ist aber nicht nur der anrechnungsfreie Hinzuverdienst geregelt, sondern auch der zeitliche Umfang der Arbeit (s.o.). Das bedeutet, dass trotz Einhalten der Hinzuverdienstgrenze dennoch die zeitliche Grenze der Nebentätigkeit überschritten sein kann. Das kann dann den Verlust des Anspruchs auf die Erwerbsminderungsrente bedeuten. Wird zu viel gearbeitet, kann die Rentenversicherung nach Ablauf der 6 Monatsfrist der Arbeitserprobung die erteilte EM-Rente aberkennen.

Wie viele Stunden darf man neben der EM-Rente arbeiten?

In § 43 SGB VI ist geregelt, wie viel EM-Rentner pro Tag arbeiten dürfen, ohne den Rentenanspruch zu verlieren. Danach dürfen EM-Rentner ausschließlich im Rahmen des durch die Rentenversicherung festgestellten Restleistungsvermögens arbeiten.

Für Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bedeutet dass, dass diese Rentner lediglich von 0 bis weniger als 3 Stunden und teilweise Erwerbsgeminderte von 3 bis weniger als 6 Stunden pro Tag arbeiten dürfen. Dabei wird eine 5 Tage Woche zugrunde gelegt.

Wie schon oben angerissen, gilt diese zeitliche Vorgabe unabhängig davon, ob Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden.

Ausnahme: länger arbeiten bei Arbeitserprobung

Bei einer Arbeitserprobung auf Basis des § 43 Absatz 7 SGB VI kann selbstverständlich länger als das festgestellte Restleistungsvermögen gearbeitet werden. Das gilt für einen Zeitraum von 6 Monaten.

Wo liegen die anrechnungsfreien Hinzuverdienstgrenzen bei der EM-Rente?

Der anrechnungsfreie Hinzuverdienst für voll erwerbsgeminderte Rentner beträgt 2024 18.558,75 Euro jährlich.

Der anrechnungsfreie Hinzuverdienst für teilweise erwerbsgeminderte Rentner beträgt im Jahr 2024 37.117,50 Euro.

Für Versicherte, die ein höheres Einkommen hatten, bevor  der teilweisen Erwerbsminderung eintrat, haben die Möglichkeit eine höhere individuell zu berechnende Hinzuverdienstgrenze für einen anrechnungsfreien Hinzuverdienst zu beantragen.

Wichtig: die Hinzuverdienste dürfen nur im Rahmen der zeitlichen Vorgaben für den Hinzuverdienst erzielt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, das der Rentenanspruch entfällt.

Zusammenfassung: Zu viel Arbeiten gefährdet EM-Rente

Bezieher einer EM-Rente müssen sich an die festgestellten Zeiten im Rahmen ihres täglichen Restleistungsvermögens halten. Arbeiten sie länger, gefährden sie ihren Rentenanspruch.

Ob die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle!

Quelle

Deutsche Rentenversicherung

Schreibe einen Kommentar