Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung deckt den Lebensunterhalt im Seniorenalter. Der Renten-Auszahlungstermin für September 2024 ist deshalb einer der wichtigsten Daten, die man sich als Rentner im Jahr merkt. Auf unserer Seite, geben wir zusammenfassend einen Überblick, wann die Rente für September auf Ihr Konto eingezahlt wird.
Doch schon einmal vorab: für die September Rente gibt es zwei Auszahlungstermine. Wir erklären in nachfolgendem Artikel, was es damit auf sich hat.
Doch jetzt das wichtigste vorab: die Rentenauszahlungstabelle für September 2024:
Tabelle Auszahlungstermine Rente September 2024
Auszahlung der vorschüssigen Rente September 2024 | Auszahlung der nachschüsigen RenteSeptember 2024 |
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30. August 2024 – Freitag | 30. September 2024 -Montag |
Alle Termine der Rentenauszahlung 2024
Einen tabellarischen Überblick über sämtliche Termine der Renten Auszahlung 2024 haben wir hier zusammengestellt:
Rente 2024 Auszahlung & Termine
Zahlung der Rente für September 2024 an 2 Terminen
Die Auszahlung der Rente für September steht vor der Tür? Wirklich? Achtung! Es gibt 2 Termine!
Die Auszahlung der Rente für September 2024 erfolgt an zwei unterschiedlichen Terminen:
Wird die Rente im Voraus gezahlt, so ist der 30. August 2024 der Auszahlungsgermin für die Rente September 2024.
Wird die Rente im Nachhinein gezahlt, so ist der 30. September 2024 der Auszahlungstermin für die September Rente .
September Rente 2024: Warum das Geld an zwei unterschiedlichen Terminen ausgezahlt wird
Die Rentenversicherung behandelt die Rentner hinsichtlich der Auszahlung der Rente nicht gleich.
Diejenigen Rentner, die ihre Altersrente nach April 2004 beantragt haben oder dies noch tun werden (also alle zukünftigen Rentner), erhalten ihre Zahlungen am letzten Werk- bzw. Bankarbeitstag des jeweiligen Monats – und zwar rückwirkend für diesen Kalendermonat. Das nennt man die sog. nachschüssige Rentenzahlung.
Für Rentnerinnen und Rentner, deren Rentenzahlung vor April 2004 begonnen hat, erfolgt die Renten-Auszahlung hingegen immer am letzten Tag des vorausgehenden Monats für den die Rente gezahlt wird, also im Voraus. Das nennt man vorschüssige Rentenzahlung.