Rente im September 2024: 5 wichtige Neuerungen und Änderungen für Rentner

Der Speptember 2024 hält für Rentnerinnen und Rentner wichtige Änderunen hinsichtlich der Rente bereit. Die Details zu den Neuerungen können Sie in unserem Artikel nachlesen.

Welche Änderungen und Neuerungen gibt es für Rentner im September?
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Im September 2024 gibt es bei der Rente nochmals einiges an Neuerungen und Änderungen. Es geht insbesondere um die Zeit beim Renteneintritt, den Auszahlungstermin für die Septermber-Rente und einige weitere Punkte.

Lesen Sie nachfolgendend in unserer Zusammenfassung die wichtigsten Rentenänderungen im September 2024 und finden Sie interessante Tipps für (angehende) Rentner!

Rentenauszahlung für September 2024

Änderungen für Rentner im September 2024
Bildquelle: Canva

Wichige Änderungen für Rentner im September 2024. Diese betreffen nicht nur die Rente!

Die Rente für September 2024 wird für einige Rentner von der Deutschen Rentenversicherung bereits Ende August auf ihr Konto eingezahlt. Das gilt für all jene Rentner, die die Rente vorschüssig erhalten. Rentenzahltag ist in ihrem Fall der letzte Werktag des Monats August. Dies ist Freitag, der 30.8 2024.

Rentner, die ihre Rente nachschüssig erhalten, bekommen an dem letzten Bankarbeitstag des Monats September ihre September-Rente ausgezahlt. Lezter Bankarbeitstag des September 2024 ist Montag, der 30.09.2024.

Einzelheiten hier: Rentenauszahlung September 2024

Geburtsjahrgänge, die ab September 2024 erstmals Rente erhalten können

Regelaltersrente

Die Geburtsjahrgänge vom 02.08.1958 bis einschließlich 01.91958 können mit Vollendung des 66. Lebensjahres zum 1. September 2024 in Rente gehen, wenn die 5-Jahres-Wartezeit erfüllt ist.

Altersrente für langjährig Versicherte

Die Geburtsjahrgänge vom 02.08.1961 bis 01.09.1961 können erstmals zum 1. September 2024 die Altersrente für langjährig Versicherte beanspruchen. Dazu wird jedoch, wie bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Wartezeit von 35 Jahre benötigt. Der Rentenabschlag beträgt 12,6 Prozent der regulären Rente.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die in der Zeit vom 02.12.1962 bis 01.01.1963 geboren sind, können am 1. September 2024 erstmals die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Der Abschlag beim erstmaligen frühestmöglichen Beginn der Rente beträgt jedoch 10,8 Prozent der Rente.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Die Menschen, die zwichen dem 2.4.1960 und dem 1.5.1960 geboren sind, können mit Vollendung des 64. Lebensjahres und 4 Kalendermonaten die Altersrente für besonders langjährig Versicherte am 01. September 2024 beanspruchen. Voraussetzung ist natürlich, dass die 45 Jahre Wartezeit am 01.09.2024 nachgewiesen sind. Einen Abschlag der Rente müssen Sie nicht in Kauf nehmen..

Am 2.9.2024 endet Abgabefrist der Steuererklärung für 2023

Wer als Renter seine Steuererklärung selbständig erstellt, also ohne Steuerberater, muss für die Steuererklärung 2023 den 2.9.2024 im Kalender anstreichen. Eigentlich ist der 31. August 2024 letzter Abgabetermin. Doch dieser Tag fällt auf einen Samstag. Das Gesetz regelt für diesen Fall, dass sich der Fristablauf dann auf den Ablauf des nächsten Werktages verschiebt. Folglich kann die Steuererklärung bis zum 02.09.2024 um 24.00 Uhr beim Finanzamt eingereicht werden (Nachtbriefkasten). Gibt man die Erklärung später an, drohen Kosten bzw. Säumniszuschläge.

Wer einen Steuerberater beauftragt, hat noch bis zum nächsten Jahr Zeit.

Steuererklärung für die Grundrente abgeben

Wer Grundrente bzw. den Grundrentenzuschlag erhält, der muss an sich keine Steuererklärung abgeben. Dennoch kann es empfehlenswert sein, eine Steuererklärung freiwillig beim Finanzamt einzureichen. Freiwillige Steuererklärungen können bis zu 4 Jahre rückwirkend eingereicht werden.

Am 31.12.2024 endet die Frist für die Steuererklärung für das Jahr 2020 ab. Für 2020, 2021, 2022 können freiwillige Steuererklärungen also noch abgegeben werden. So kann bei Abgabe einer Steuererklärung ein Grundrentenanspruch sichtbar werden oder angehoben werden.

Die Steuererklärung sollte noch im September 2024 abgegeben werden. Der Grund: Die Daten zur Grundrente werden vom Finanzamt jeweils am 31. Oktober elektronisch abgerufen. Damit die Daten berücksichtigt werden können, muss bei Abfrage der entsprechende Steuerbescheid vorliegen.

Auszahlungstermin Rentenzuschlag September

Die Auszahlung des Rentenzuschlags erfolgt für die berechtigten 3 Millionen Rentner zwischen dem 15. und 20. September 2024.  

Der Rentenzuschlag beträgt  7,5 Prozent oder 4,5 Prozent der  Rente. Er wird seit Juli 2024 ausgezahlt. Ab Dezember 2025 wird der Rentenzuschlag dann integrierte Bestandteil der Rente sein. Er erfolgt keine Extrazahlung mehr.

Unser Tipp: Haben Sie ein Auge auf Ihr Girokonto in der zweiten Monatshälfte.

Quellen

  • Eigene Recherche

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