Wann ist man zu alt für die Witwenrente? Altersgrenze mit 67 Jahren?

Gibt es für die Witwenrente eine Altersgrenze, also eine Grenze, bis zu der man geheiratet haben muss, muss die Hinterbliebenenrente zu erhalten? In unserem Beitrag geben wir die Antwort und zeigen den Unterschied zum Beamtenrecht auf.

Rentnerehepaar küsst sich mit Kaffee in der Hand
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Hat man Anspruch auf die Witwenrente, wenn man erst spät, z.B. mit 67 Jahren heiratet? Oder mit 70 oder 80 Jahren? Viele Menschen finden die Liebe erst in hohem Alter und so kommt es nicht selten vor, dass im Rentenalter geheiratet wird.

Ist man aber irgendwann zu alt für die Witwenrente, muss man bis zu einem gewissen Alter geheiratet haben? Diese Frage beantwortet unsere Rentenexpertin in nachfolgendem Artikel.

Gibt es eine Altersgrenze für die Witwenrente?

Rentner küsst Frau im Schwimmbecken
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Bis zu welchem Alter muss man geheiratet haben, um den Anspruch auf die Witwenrente zu erhalten? Gibt es eine Altersgrenze?

Die Antwort lautet ganz klar: nein! Der Anspruch auf die Witwenrente besteht unabhängig davon, in welchem Alter die Partner geheiratet haben und die Ehe eingegangen sind. Eine Frau bzw. ein Mann bekommt also auch dann eine Witwenrente bzw. Witwerrente, wenn sie oder er einen 100 jährigen oder 100 jährige geheiratet hat.

Allgemeine Voraussetzungen für die Witwenrente

Der Anspruch auf die Witwenrente besteht, sofern die Ehepartner bis zum Tod des Partners verheiratet waren und der oder die Verstorbene die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt hat.

Die Ehe darf also nicht geschieden worden sein oder aus irgend einem anderen Grund aufgehoben worden sein. Rechtskräftig, wohlgemerkt.

Witwenrente: Ehe muss ein Jahr bestanden haben

Für Ehen, die nach dem 1. Januar 2002 geschlossen worden sind, gibt es eine weitere Voraussetzung für die Zahlung der Witwenrente. Hier zahlt die gesetzliche Rentenversicherung nur, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Eine Ausnahme bildet ein Unfalltod.

Neue Heirat beendet den Anspruch auf Witwenrente

Gibt es somit zwar keine Altersgrenze für die Witwenrente, so gibt es doch einen Endzeitpunkt: Heiratet der überlebende Partner und Anspruchsberechtigte der Witwenrente erneut, so erlischt der Anspruch auf die Witwenrente mit der Wiederheirat.

Sonderregeln für Beamte

Im Beamtenrecht gibt es eine Altersgrenze für das Witwengeld. Der Anspruch auf Witwengeld besteht nur, wenn die Heirat erfolgt ist, bevor der Beamte die Regelaltersgrenze erreicht hat. Das ist in § 19 Beamtenversorgungsgesetz geregelt).

Quellen

Eigene Recherche – Verein Für soziales Leben e.V.

Deutsche Rentenversicherung

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