Wer im September 2024 erstmals in Rente gehen kann

Im September 2024 gibt es für diejenigen Personen, die in diesem Monat erstmals in Rente gehen möchten, einiges zu beachten. Wir erklären in unserem Beitrag, welche künftigen Rentner nun einen Anspruch auf Altersrente haben.

Nur bestimmte Geburtsjahrgänge können im September 2024 eine Altersrente beantragen.
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Die Regelaltersrente wird 2024 von fast einer halben Million Menschen in Anspruch genommen werden. Auch eine Erwerbsminderungsrente geht mit Erreichen der entsprechenden Altersgrenze in eine Regelaltersrente über, wenn sie auf Dauer gewährt worden ist. 

Im September 2024 können verschiedene Geburtsjahrgänge erstmals in Rente gehen. In Betracht kommt die vorgezogene Rente mit Abschlag oder eine Rente ohne Abschläge, die Regelaltersrente.

Wir erklären in unserem Artikel, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um jetzt, also im September 2024, Rentner werden zu können!

Welche Rentenarten gibt es?

September 2024 - wer kann in diesem Monat erstmals ins Rente gehen?
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Wer kann die Altersrente im September 2024 beantragen? Wir erklären es hier!

Im SGB VI ist die gesetzliche Rente geregelt. Es gibt unterschiedliche Arten von Altersrenten. So gibt es die Regelaltersrente, die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Alle diese Rentenarten haben unterschiedliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um sie im September 2024 beantragen zu können. Entscheidend ist auch der Geburtsjahrgang des zukünftigen Rentners bzw. der künftigen Rentnerin!

Regelaltersrente im September 2024

Die Regelaltersrente kann im September 2024 von den Geburtsjahrgängen in Anspruch genommen werden, die in der Zeit vom 02.08.1958 bis 01.09.1958 das 66. Lebensjahres vollenden. Sie müssen jedoch die fünfjährige allgemeine Wartezeit erfüllt haben, also 60 Kalendermonate an Beitragszeiten aufweisen können.

Altersrente für langjährig Versicherte – 09.2024

Die Altersrente für langjährig Versicherte kann mit der Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen, wenn man mindestens 35 Jahre Wartezeit auf seinem Rentenkonto nachweisen kann.

Es sind die Geburtsjahrgänge vom 02.08.1961 bis 01.09.1961, die ab de, 1. September 2024  mit einem Abschlag von  12,6 Prozent die Altersrente für langjährig Versicherte beanspruchen können. 

Altersrente für schwerbehinderte Menschen – September 2024

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen hat als Voraussetzung, dass ein Grad der Behinderung von mindestens 50 (GdB 50) festgestellt worden ist.  Mit diesem GdB können im Rahmen des gesetzlichen Nachteilsausgleiches früher in Rente gehen, als Menschen ohne Behinderung, für die die Altersrente für langjährig Versicherte in Frage kommt. 

Versicherte, die zwischen dem 02.12.1962 und 31.12.1962 geboren sind, haben das Recht, mit 61 Jahren 8 Kalendermonaten die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch zu nehmen. Sie müssen allerdings einen Rentenabschlag von 10,8 Prozent hinnehmen. Und natürlich auch die 35 jährige Wartezeit erfüllt haben.

Das Renteneintrittsalter für diese Altersrente wird gem. § 236a SGB VI schrittweise angehoben. Versicherte die ab dem 01.01.1963 geboren sind, können erstmals mit Vollendung des 61. Lebensjahres und 10 Kalendermonate in Rente gehen, folglich erst  zum 01.11.2024.

Somit fehlt ein Rentenzugang für den Monat Oktober 2024. Der Grund liegt im Sprung im Renteneintrittsalter über den Monat Oktober 2024 hinweg. Dieser Monat wird somit nach den Tabellenwerten des § 236a SGB VI als Renteneintrittsmonat übergangen.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte, 2024, Sept.

 Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann ab dem 1. September 2024 in Anspruch genommen werden von Menschen, die zwischen dem 02.04.1960 und 01.05.1960 geboren sind , also mit  64 Jahren und 4 Monaten. Es muss eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt sein. Abschläge gibt es für diese Rente nicht.

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