Witwenrente wird bei diesem Einkommen 2025 nicht gekürzt

Wer eine Witwenrente bezieht und nebenher arbeitet, muss Einkommensgrenzen beachten. Ansonsten erfolgt eine Anrechung des Einkommens auf die Rente. Wir erklären hier die genauen Einkommensrichtlinien für 2024 und 2025 bei der Witwenrente.

ältere Frau hält Mittel- und Zeigefinger als V
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In Deutschland beziehen ca. 5,5 Millionen Menschen eine Hinterbliebenenrente. Sie wird auch Witwenrente genannt. Aber neben Witwen beziehen auch Witwer und Waisen diese Rente.

Das Problematische an einer Witwenrenten ist, dass Einkommen auf die Rente angerechnet wird – allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze. Die Einkommensgrenze ist 2024 angehoben worden und wird voraussichtlich auch 2025 angehoben werden. Eine Anhebung der Einkommensgrenze bedeutet, dass neben einer Witwenrente mehr hinzuverdient werden kann.

Einkommensgrenze bei Witwenrente

Frau trauert
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Wie viel darf man bei einer Witwenrente hinzuverdienen, ohne dass eine Anrechnung, eine Kürzung erfolgt?

Bei der Witwenrente gibt es eine Einkommensgrenze. Wer mehr als diese Summe verdient, dem wird die Witwenrente gekürzt, und zwar um die Summe des Verdienstes, der die Einkommensgrenze übersteigt. Ist Einkommen nur bis zu dieser Grenze vorhanden, so wird die Witwenrente nicht gekürzt. Die Einkommensgrenze liegt aktuell  bei 1730 Euro brutto bzw. knapp 1040 Euro netto (40 Prozent weniger). Dieser Einkommensfreibetrag gilt bis zum 30. Juni 2025. Danach steht eine weitere Erhöhung desselben an.

Was ist schlecht hinsichtlich der Einkommensanrechnung?

Das eigenes Einkommen auf eine Witwenrente angerechnet wird, wird von Wohlfahrtsverbänden kritisiert. Aber auch politische Parteien schließen sich dieser Kritik an. Eine Einkommensanrechnung auf die Witwenrente ist  erwerbsfeindlich. Hinterbliebene beendet oft  ihre Arbeit oder reduzieren sie, nur um keinen Verlust bei der Witwenrente hinnehmen zu müssen.

Ursprünglich sollte der Freibetrag im Sockel zum 01.07.2025 stark angehoben werden. Das wird nun erst 2027 geschehen.

Was wird alles auf die Witwenrente angerechnet?

Nicht nur Erwerbseinkommen wird auf die Witwenrente angerechnet, auch Erwerbsersatzeinkommen, wie Arbeitslosengeld und auch kommen zur Anrechnung.

Nicht angerechnet werden Sozialleistungen wie das Bürgergeld und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder die allgemeine Sozialhilfe. Hier ist es umgekehrt, dass die Witwenrente auf diese Sozialleistungen angerechnet werden. 

Waisenfreibetrag erhöht die Einkommensgrenzen bei der Witwenrente

Der Freibetrag von 1.040 Euro kann erhöht werden, wenn waisenberechtigte Kinder vorhanden sind. 220 Euro mehr können dann hinzuverdient werden. Das muss dann allerdings bei der Rentenversicherung deklariert werden.

Keine Einkommensanrechnung bei der Waisenrente

Bezieher einer Waisenrente dürfen neben dieser unbegrenzt anrechnungsfrei hinzuverdienen. Es existierte keine Einkommensanrechnung bei der Waisenrente.

Wie lange gilt der jeweilige Einkommensfreibetrag

Gesetzliche Grundlage für den Zeitraum die Einkommensanrechnung bzw. der Einkommensfreibeträge ist  § 18d Absatz 1 SGB VI. Danach gilt der aktuelle Einkommensfreibetrag bis zum 30.6.2025.

Quelle

Gesetze im Internet

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