Als Rentner möchte man seinen Ruhestand genießen. Doch leider reicht die Rente nicht immer. Dann stellt sich die Frage: wie viel darf man hinzuverdienen, ohne dass es Auswirkungen auf die Höhe der Rente hat? Wir geben in nachfolgendem Artikel die nötigen Informationen und weisen darauf hin, dass auch ein Bürgergeld Bezug neben der Rente nicht immer ausgeschlossen ist.
Wer in Rente geht, liegt nicht nur im Garten auf dem Liegestuhl, sitzt nicht nur im Sessel vor dem Fernseher oder spielt mit seinen Enkeln oder den Nachbarkindern. Viele gehen regelmäßig arbeiten.
Aber wie viel darf man hinzuverdienen, ohne dass es auf die Rente angerechnet wird? Und: welche Regeln müssen eingehalten werden. Was ist mit Bürgergeld, wenn man nicht mehr arbeiten kann?
Wie viel darf ich als Rentner dazuverdienen?
Wer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente ging (Rente mit 63) , musste bis Ende letzten Jahres Einkommensgrenzen einhalten, wenn ein Job neben der Rente ausgeübt wurde. Seit Anfang 2023 hat sich das geändert. Nunmehr kann so viel hinzuverdient werden, wie man will bzw. kann. Das ist also neu für Frührentner. Rentner, die das reguläre Renteneintrittsalter bereits überschritten haben, durften auch bisher schon so viel hinzuverdienen wie sie wollten.
Seit 2023 gibt es also sowohl für Frührentner als auch für reguläre Altersrentner keine Zuverdienstgrenzen bei der Rente mehr. Der Zuverdienst wird also nicht auf die Rente angerechnet. Eine Rentenkürzung erfolgt bei einem Hinzuverdienst nicht.
Was gilt für Rentner mit Erwerbsminderungsrente
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann sich seit Anfang 2023 über deutliche Verbesserungen freuen. Die Hinzuverdienstgrenzen pro Jahr sind je nach Einzelfall auf bis zu 34.500 Euro gestiegen.
Wie wird die Hinzuverdienstgrenze festgelegt?
Die Hinzuverdienstgrenze für Bezieher von Erwerbsminderungsrente werden jedes Jahr neu festgelegt. Sie richtet sich nach der Entwicklung der anderen Sozialversicherungsgrenzen.
Was ist bei einem Hinzuverdienst wichtig?
Wer als Frührentner arbeitet, ist bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Außerdem muss man Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Als Rentner liegt der Beitragssatz für die Krankenversicherung der Rentner bei 7,3 Prozent.
Wird jedoch hinzuverdient, so steigt das Einkommen, auf das die Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Die Beiträge für den Hinzuverdienst müssen jedoch allein gezahlt werden.
Wie muss der Rentner den Hinzuverdienst versteuern?
Als Rentner muss man seinen Hinzuverdienst versteuern. Der Verdienst zählt dieser zum Einkommen.
Denn: Jeder Rentner ist verpflichtet, Steuern zu zahlen. Viele Rentner sind davon befreit. Es gibt den sogenannten Rentenfreibetrag und den steuerlichen Grundfreibetrag.
Erforderlich ist auch die Abgabe einer Steuererklärung. Frührentner mit Nebenjob können dort aber auch Fahrtkosten oder Kosten für Berufskleidung und Arbeitsmittel als Werbungskosten geltend machen vom zu versteuernden Betrag absetzen lassen.
Kann ich als Rentner auch Bürgergeld bekommen?
Wer die Altersgrenze für den Bezug der Regelaltersgrenze erreicht hat, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld. Lediglich Bezieher von Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung haben einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn die Rente zum Leben nicht reicht.
Bezieher von Altersrenten haben aber auch einen Anspruch auf Sozialleistungen, wenn die Rente zu niedrig ist, um Miete und sonstigen Lebensunterhalt davon zu bezahlen. Ihnen steht ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII zu.
Wird neben der Rente und Grundsicherung noch hinzuverdient so gibt es besondere Freibeträge, die zu beachten sind.