Rentner und die Pflegeversicherung: Beitragserhöhung ab 1. 7. 2023 nicht unbedingt gerecht

Rentner und die Pflegeversicherung: Beitragserhöhung ab 1. 7. 2023 nicht unbedingt gerecht
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Ab dem 1. Juli 2023 gibt es in der Pflegeversicherung neue Beitragssätze. Diese Beitragssätze gelten allgemein und für jeden. Dennoch sind Rentner von der Erhöhung besonders betroffen, weil sie den Beitrag zur Pflegeversicherung zu 100 Prozent selbst tragen müssen, wohingegen Arbeitnehmer im Allgemeinen nur 50 Prozent direkt zahlen, die anderen 50 Prozent zahlt der Arbeitgeber. Ab dies gerecht ist, darüber bestehen unterschiedliche Ansichten. Die Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung folgt dem bisherigen System. Änderungen, falls gewollte, müssten im System ansetzen, nicht bei der Erhöhung.

Beitragssätze Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2023

Zunächst geben wir hier einen Überblick über die neuen Beitragssätze zur Pflegeversicherung. Die Einzelheiten können aus nachfolgender Tabelle Beiträge Pflegeversicherung entnommen werden.

Tabelle Beiträge Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2023

Persönliche Situationallgemeiner Beitragssatz PV seit 01.07.2023Abschlag seit 01.07.2023Beitragszuschlag seit 01.07.2023Anteil Arbeitgeber seit 01.07.2023 (gilt nicht für Rentner)Anteil Arbeitnehmer seit 01.07.2023
(also nicht für Rentner)
Versicherte ohne Kinder3,4 %0,6 %1,7 %2,3 % (1,7 % + 0,6 %)
Versicherte mit 1 Kind3,4 %1,7 %1,7 %
Versicherte mit 2 Kindern unter 253,4 % 0,25 %1,7 %1,45 % (=1,7 % – 0,25 %)
Versicherte mit 3 Kindern unter 253,4 %0,5 %1,7 %1,2 % (1,7 % – 0,5 %)
Versicherte mit 4 Kindern unter 253,4 % 0,75 %1,7 %0,95 % (1,7 % – 0,75 %)
Versicherte mit 5 und mehr Kindern unter 253,4 % 1,0 %1,7 %0,7 % (1,7 % – 1 %)
Beschäftigte, deren Kinder alle mindestens 25 Jahre alt sind3,4 %1,7 %1,7 %

Fokus auf Rentner: Erhöhung der Pflegeversicherung

Ab dem 1. Juli 2023 zahlen Rentner ohne Kinder den neuen Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 4 Prozent. Bisher mussten sie 3,4 Prozent zahlen. Die Erhöhung beträgt 0,6 Prozent.

Rentner mit Kindern, mindestens einem Kind, müssen ein Weniger an Erhöhung aufbringen. Der Beitragssatz für Rentner mit Kinder beträgt ab dem 1. Juli 2023 3,4 Prozent. Bisher waren es, 3.05 Prozent. Die Beitragserhöhung für Rentner mit Kind beträgt somit 3,95 Prozent.

Wie macht sich die Beitragserhöhung in Euro bemerkbar? Wir geben ein Beispiel. Beträgt die Rente brutto 2000 Euro, so beträgt der neue 4 prozentige Beitragssatz 80 Euro. Bisher waren es 61 Euro.

Rentner, die mehrere Kinder haben, können von zusätzlichen Beitragsvergünstigungen profitieren. Sind ihre Kinder noch alle jünger als 25 Jahre, so beträgt der Beitragsrabatte 0,25 Prozent pro Kind. Die maximale Ermäßigung liegt bei 2,4 Prozent; dann müssen aber mindesten 5 Kinder vorhanden sein, wobei alle Kinder unter 25 Jahre alt sein müssen.

Eltern von Pflegekindern werden nicht benachteiligt

Als Kind zählen bei der Berechnung der Beitragssätze zur Pflegeversicherung nicht nur leibliche Kinder, sonder auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder. Für Adoptiv- und Stiefkinder gibt es die Beitragsermäßigung zur Pflegeversicherung jedoch nur, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Familie beitragsfrei in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert war bzw. wenn die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Versicherung vorgelegen haben.

Kinderrabatt kann für Rentner nicht sofort berücksichtigt werden

Da die Rentenversicherung nicht alle Daten über Kinder der Rentner gespeichert hat, kann der Beitragssatz für Versicherte mit Kindern möglicherweise nicht sofort berücksichtigt werden. Die Deutsche Rentenversicherung hat sich zum Ziel gesetzt, alle relevanten Daten bis zum 2. Quartal 2025 erhoben zu haben. Dann erfolgt eine Berücksichtigung der korrekten Kinderzahl und es wird ggf eine Ausgleichszahlung erfolgen. Rentner müssen nichts veranlassen. Die Berücksichtigung ihrer Kinder erfolgt bis 2025 automatisch.

Was gilt für Bezieher von Bürgergeld?

Bezieher von Bürgergeld müssen keine Beiträge zur Pflegeversicherung aus ihrem Bürgergeld Regelsatz zahlen. Die Beiträge übernimmt das Jobcenter. Gleiches gilt für die Beiträge zur Krankenversicherung.

Zusammenfassung Beitragserhöhung Pflegeversicherung

Am 1. Juli 2023 ist eine Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung in Kraft getreten.

Kinderlose Beitragspflichtige zahlen ab Juli 2023 vier Prozent zur Pflegeversicherung, 0,6 Prozentpunkte mehr als bisher.

Pflegeversicherte mit Kindern zahlen – unabhängig vom Alter des Kindes – 3,4 Prozent. Das sind 3,95 Prozent mehr als bisher.

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